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Barrierefrei auf dem Alb-Bähnle


Sehr geehrte Reisende,

um auch mobilitätseingeschränkten Personen wie Behinderte, Rollstuhlfahrer, aber auch älteren Menschen die Freude am Museumszug zu ermöglichen informieren wir Sie hier über unsere Bemühungen eine möglichst weit reichende Barrierefreiheit zu schaffen.


Zugang zu den Bahnsteigen

Die Bahnsteige der Bahnhöfe haben folgende Höhe über Schienenoberkante:

Amstetten:    14 cm
Oppingen:      0 cm

Amstetten:

Der Zugang zum Bahnsteig in Amstetten erfolgt von der Industriestraße aus über den schienengleichen Bahnsteigzugang. Der Höhenunterschied zur Bahnsteigkante ist als Schräge ausgebildet. Der Höhenunterschied beträgt hier 14 cm

Bahnsteigzugang Amstetten
Bahnsteigzugang Amstetten

Oppingen:

Der Bahnsteig in Oppingen ist von der Straße aus ohne Höhenunterschied frei zugänglich.

Bahnsteigzugang Oppingen
Bahnsteigzugang Oppingen

Zugang zu den Infrastruktureinrichtungen

Die Parkplätze beim Bahnhof Amstetten gehören zur Mehrzweckhalle der Gemeinde Amstetten. Es stehen genügend Parkplätze zur Verfügung, sodass auch Fahrzeuge von behinderten Personen problemlos abgestellt werden können.
Im Bahnhofsbereich in Oppingen sind keine Parkplätze vorhanden.

Der Fahrkartenschalter in Amstetten steht direkt am Bahnsteig und ist daher ohne Höhenunterschied frei zugänglich.
In Oppingen ist kein Fahrkartenschalter vorhanden. Fahrkarten werden hier vom Schaffner am Bahnsteig oder direkt im Zug verkauft.

Zugang zu den Zügen

Da in jedem öffentlich zugänglichen Zug für Personenbeförderung mindestens vier Personen an Personal vorhanden sind, ist immer genügend Kapazität vorhanden, um die mobilitätseingeschränkten Reisenden vor und während der Fahrt zu betreuen. (z.B. Einstiegshilfe, oder Hilfeleistung am Bahnsteig)
Zur Beförderung von Rollstuhlfahrern stehen zwei hierfür geeignete Wagen zur Verfügung: Ein Personenwagen mit Gepäckabteil, durch dessen Türe ein Rollstuhl hinein gehoben werden kann, und ein Gepäckwagen der durch Notsitze zur Personenbeförderung hergerichtet und zugelassen ist.

An den Bahnsteigen sind keine Sicherheitslinien (taktile Streifen) angebracht, da erstens die Geschwindigkeit nur maximal 30km/h beträgt und zweitens die Bahnsteigflächen nur mit Splitt befestigt sind.

Information der Reisenden

An jedem Bahnhof wird der Bahnhof-Name durch den Zugführer ausgerufen.
Darüber hinaus sind für hörbehinderte Personen die Bahnhofnamen gut sichtbar am Unterstand des Bahnhof Amstetten und am Bahnhofsgebäude Oppingen angebracht.

Sehbehinderte Personen

Alle Züge der Museumsbahn sind stets begleitet (Zugführer, Schaffner). Alle Betriebspersonale sind angewiesen, sich besonders um sehbehinderte Reisende zu
kümmern.

Kostenlose Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln

Das Alb-Bähnle wird ausschließlich von ehrenamtlichen Mitarbeitern betrieben und nur durch die Fahrgeldeinnahmen ist der Erhalt für weitere Generationen möglich.
Es handelt sich beim Alb-Bähnle um eine Museumsbahn, also um einen Freizeitbetrieb und nicht um ein Verkehrsmittel im Sinne des §147 SGB IX.
Vom Land Baden Württemberg werden keine Ausgleichszahlungen geleistet.
Wir bitten deshalb um Verständnis, dass eine kostenlose Beförderung von Personen gemäß §145 Abs.1 SGB IX im Alb-Bähnle nicht möglich ist.

Verbesserungsvorschläge:

Sehr geehrte Besucher dieser Seite oder unserer Bahn.

Wir möchten uns ständig verbessern und unser Angebot möglichst gut auf ihre Wünsche abstimmen. Nur durch ihre konstruktive Kritik können wir das tun.

Wenn es etwas gibt das wir aus ihrer Sicht verbessern sollten, sei es bei unserem Internetauftritt, oder beim Alb-Bähnle selbst, dann lassen Sie es uns wissen. Schreiben Sie uns unter eine kurze Nachricht.


Aktualisiert am 15.05.2016